Der Sommer ist in Finnland nicht endlos, aber die Sommertage sind fast endlos. An einem schönen Sommertag verspüren die Finnen den unbezähmbaren Drang, die Stadt zu verlasen, um in der freien Natur zu sein.
In den weiten Wäldern endet der Sommer mit einer Explosion aus Farben. Diese Zeit, in der die herbstlichen Rot-, Braun- und Gelbtöne in den Fjells von Lappland besonders schön sind, wird „ruska“ genannt.
Die Wintersaison beginnt im Norden Finnlands im November und dauert mindestens bis Mai. In den Binnenregionen von Süd- und Mittelfinnland fällt der erste Schnee Anfang Dezember und schmilzt Ende März und April.
Die finnischen Sommer sind kurz, und die Frühlingszeit ist sogar noch kürzer. In Südfinnland liegt Anfang April häufig noch Schnee, und einige Krokusse stecken ihre Köpfchen durch die noch kalte Erde ins Licht der ersten wärmenden Sonnenstrahlen.
Die finnische Küche ist zwar noch nicht überall bekannt, aber in Skandinavien erregt sie eine Menge Aufsehen!
Momentan beeindruckt Finnland mit einer der lebendigsten Food-Szenen Europas. Überall in Finnland gibt es ein breites Angebot an Speiselokalen – von Edelrestaurants mit Michelin-Stern bis hin zu traditionelleren Gasthäusern. Außerdem gibt es hier zahlreiche Food-Events und Festivals, die nur auf Ihren Besuch warten.
Wenn Sie in Finnland unterwegs sind, sollten Sie unbedingt die typischen Spezialitäten der jeweiligen Regionen probieren. Zu den traditionellen Klassikern gehören Roggenbrot, karelische Piroggen (auf Finnisch „karjalanpiirakka“), Rentiereintopf, Brotkäse („Leipäjuusto“), Zimtbrötchen und Åland-Pfannkuchen.
Für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, besteht in Finnland – soweit dringend erforderlich – ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Empfehlung: Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Die Einreise ist für deutsche und österreichische Staatsangehörige mit Reisepass oder Personalausweis möglich. Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.
Schweizer Staatsangehörige wenden sich bitte an die entsprechende Landesvertretung in der Schweiz für weitere Informationen zur Einreise.